Sport - und Musikunterricht
Sämtliche Einschränkungen sind aufgehoben.
Testungen
Der Zutritt zum Schulgelände zur Erfüllung der Schulpflicht nach § 36 Abs.1 des Schulgesetzes LSA ist Schülerinnen, Schülern und dem Schulpersonal nur gestattet, wenn diese:
- bis zum 10. April 2022 an mindestens drei Tagen in der Woche und
- in der Zeit vom 19.04.2022 bis zum 24.04.2022 am ersten Unterrichtstag nach den Ferien und an einem weiteren Schultag dieser Woche , der Testpflicht im gewohnten Rahmen nachkommen
Bis zum 24.04.2022 müssen in Schulen alle anderen Besucher, die nicht geimpft oder genesen sind, einen Testnachweis vorlegen. Nach dem 24. April 2022 entfällt die allgemeine Testpflicht an Schulen.