Schulbetrieb im Januar 2022
Die Befreiung von der Präsenzpflicht wird nach dem Ende der Weihnachtsferien nicht verlängert.
Innerhalb der ersten beiden Schulwochen wird, je nach Entwicklung der pandemischen Lage eine Neubewertung erfolgen.
(Erlass: Ministerium für Bildung / 14.12.2021)