Die Testung mittels Selbsttest in der Schule kann durch eine Bescheinigung über das negative Testergebnis eines PCR-Tests oder PoC-Antigen-Schnelltest ersetzt werden, wenn diese nicht älter als 24 Stunden ist. Solche Schnelltests sind grundsätzlich von den Selbsttests,
die in der Schule durchgeführt werden, abzugrenzen. Ein Schnelltest
wird nur durch medizinisches Fachpersonal durchgeführt; eine
Bescheinigung über die Durchführung eines solchen Schnelltests kann
daher auch nur von öffentlichen Stellen (z. B. Testzentrum, Apotheke,
Ärzte) erfolgen. Anfallende Kosten für die Durchführung von Schnelltest
in öffentlichen Stellen müssen von den Eltern selbst getragen werden.