das Ministerium für Bildung führte mit einem Runderlass vom 28. September 2022 einen jährlichen Präventionstag Arbeits- und Gesundheitsschutz für das Landespersonal an Schulen in öffentlicher Trägerschaft im Land Sachsen-Anhalt ein.
Die Gesamtkonferenz vom 05.10.2022 beschloss diesen Präventionstag, der an unserer Grundschule am 30. Mai 2023 veranstaltet wird.
Laut Runderlass ist an diesem Tag für die Schülerinnen und Schüler unterrichtsfrei.
Weiterhin
heißt es im Erlass, dass eine Notbetreuung für Schülerinnen und Schüler
ausgeschlossen ist.
Der
Hort hält an diesem Tag ein Betreuungsangebot von 06.00-17.30 Uhr vor.
Da
dieser Tag kein Ferientag ist, darf die vertraglich vereinbarte Betreuungszeit
(max. 6 Stunden) Ihres Kindes nicht überschritten werden.
Beispiel:
Kommt
Ihr Kind um 7.00 Uhr in den Hort, darf es maximal bis 13.00 Uhr betreut werden.
Eine gesonderte Abfrage zur Betreuungszeit erfolgt separat vom Hort.