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Grundschule „Am Grenzweg“
Lernen gelingt, wenn das Gefühl „Ja“ dazu sagt ...
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Grundschule „Am Grenzweg“
Lernen gelingt,
wenn das Gefühl „Ja“ dazu sagt ...
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Infektionsschutzmaßnahmen ab dem 04.04.2022

Regelungen zum Infektionsschutz an Schulen ab dem 04.04.2022 

Mund - Nase - Schutz 

Die Maskenpflicht in den Schulen entfällt. 
Selbstverständlich können Schüler und Lehrkräfte freiwillig auch weiterhin einen medizinischen Mund - Nasen - Schutz tragen. 
Nach einem Infektionsfall in einer Klasse oder Lerngruppe wird das Tragen eines medizinischen Mund- -Nase- Schutzes am Platz auf freiwilliger Basis für die Dauer von 5 Tagen empfohlen. 



Sport - und Musikunterricht 
Sämtliche Einschränkungen sind aufgehoben.

Testungen 

Der Zutritt zum Schulgelände zur Erfüllung der Schulpflicht nach § 36 Abs.1 des Schulgesetzes LSA ist Schülerinnen, Schülern und dem Schulpersonal nur gestattet, wenn diese:
  1. bis zum 10. April 2022 an mindestens drei Tagen in der Woche und 
  2. in der Zeit vom 19.04.2022 bis zum 24.04.2022 am ersten Unterrichtstag nach den Ferien und an einem weiteren Schultag dieser Woche , der Testpflicht im gewohnten Rahmen nachkommen
Bis zum 24.04.2022 müssen in Schulen alle anderen Besucher, die nicht geimpft oder genesen sind, einen Testnachweis vorlegen. Nach dem 24. April 2022 entfällt die allgemeine Testpflicht an Schulen.