Alle Kinder, die bis zum 30.06.2023 das sechste Lebensjahr vollenden und demnach im Geburtszeitraum vom 01.07.2016 bis 30.06.2017 liegen, sind in der für das Einzugsgebiet zuständigen Grundschule bis spätestens 01.03.2022 durch die Personenberechtigten anzumelden.