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Grundschule „Am Grenzweg“
Lernen gelingt, wenn das Gefühl „Ja“ dazu sagt ...
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Grundschule „Am Grenzweg“
Lernen gelingt,
wenn das Gefühl „Ja“ dazu sagt ...
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Umsetzung der 15.SARS - CoV - 2 - Eindämmungsverordnung


Sehr geehrte Eltern,

ab Montag, den 29.11.2021, ergeben sich Änderungen für den täglichen Ablauf in den Schulen.
  • Es findet eine tägliche Testung der Schüler statt / Ausnahme genesene Schüler mit Nachweis 
  • Die bestehenden Regelungen zur Befreiung der Testpflicht bleiben unberührt.  
  • Befreiung von Präsenzpflicht : 
Die Schulpflicht wird weiterhin regelhaft durch den Unterrichtsbesuch in der Schule erfüllt. 
Alle Schülerinnen und Schüler können durch die Erziehungsberechtigten von der Präsenzbeschulung schriftlich abgemeldet werden. Bei geteiltem Sorgerecht bedarf es  einer einvernehmlichen Erklärung der Erziehungsberechtigten. 
Die Abmeldung muss durch Belange des Infektionsschutzes begründet sein. Ein etwaiges Ab- und Anmelden für einzelne Wochentage kommt nicht in Betracht. Die Kinder verbringen dann die Lernzeit zu Hause. Einen Anspruch auf Beschulung durch Lehrkräfte - wie im Präsenzunterricht - gibt es jedoch nicht. Wie im vergangenen Schuljahr erhalten die Schülerinnen und Schüler Aufgaben zur häuslichen Bearbeitung. Wochenpläne erhalten Sie über den Klassenchat.

  • Vorgezogene Weihnachtsferien : 
           Liebe Eltern, 

die Landesregierung hat entschieden, dass die Weihnachtsferien in Sachsen - Anhalt auf den 20.Dezember 2021 vorgezogen werden.
Die Regelung zur Notbetreuung für die damit betroffenen unterrichtsfreien Tage am 20.12. und 21.12.2021 wird wie folgt konkretisiert: 

1. Der Anspruch auf Kinderbetreuung gemäß dem Gesetz zur Förderung und Betreuung von Kindern in Tageseinrichtungen und in Tagespflege des Landes Sachsen - Anhalt (KiFöG LSA) i.V. mit den angepassten und modifizierten Regelungen gemäß der 15. SARS-CoV-2EindV bleibt unberührt.

2. Für betreuungsbedürftige Kinder, die das zwölfte Lebensjahr noch nicht vollendet oder behindert und auf Hilfe angewiesen sind, wird am 20. und 21. Dezember in der Zeit der planmäßigen Unterrichts- oder Öffnungszeit der Schule bei Bedarf eine Notbetreuung in der Schule angeboten. 

Eine Anmeldung ist nur bis zum 13.12.2021 möglich!